Zuchtordnung

Zuchtbedingungen für Rassehunde und Eintragungsbedingungen des Zuchtbuchamtes des DRS e.V.:


1.) Allgemeines:
Die Zucht- und Eintragungsbedingungen sind für alle Mitglieder und angeschlossenen Vereine des DRS e.V. bindend.
Der Vorstand des DRS e.V., der Hauptzuchtwart und die Zuchtwarte, sowie Zuchtrichter sind für die Einhaltung der Zuchtordnung verantwortlich.
Die Zuchtbestimmungen sollen dazu beitragen, als Grundlage eine Verbesserung des Standards zu erreichen.
Das Ziel der Züchter soll sein, aus guten Elterntieren eine bessere Nachzucht hervorzubringen. Um dieses zu erreichen, ist auf eine besondere Zuchtauswahl, unter Berücksichtigung geeigneter Erbmassenträger, besonderen Wert zu legen.
Der oberste Grundsatz soll sein: Verbesserung der Rassen, nicht aber: Vermehrung von Rassehunden.
Das Tierschutzgesetz ist zu beachten.

2.) Zuchtvoraussetzungen:
Grundvoraussetzung für die Haltung von Hunden und Unterhaltung von Zuchten muss sein: die Gewährleistung einer trockenen, sauberen, ausreichend hellen und gutbelüfteten Unterkunft der Tiere. Täglich ausreichend Futter von guter Qualität, ständig zugängliches Frischwasser sind genauso wie täglicher Auslauf und die Zuwendung durch den Züchter oberstes Gebot.

a.) Jeder Züchter sollte sich vor der beabsichtigen Verpaarung mit dem für ihn zuständigen Zuchtwart in Verbindung setzen und sich zwecks Auswahl eines passenden Deckrüden beraten lassen.
Erstzüchter müssen sich vor Planung eines Wurfes von einem Zuchtwart über Trächtigkeit, Wurf, Aufzucht der Welpen und Welpenstube eingehend beraten lassen. Ebenso wird die Zuchtstätte vorher durch den Zuchtwart oder einen vom Zuchtausschuss beauftragten Tierarzt besichtigt. Die Kosten hierfür trägt der Züchter.

b.) Bei Inzucht und Inzestzucht muss vor der Verpaarung die schriftliche Genehmigung des Zuchtausschusses des DRS e.V. eingeholt werden. Diese Verpaarungen müssen begründet sein. Wenn eine Genehmigung erteilt wurde, so hat der Hauptzuchtwart oder ein von ihm beauftragter Zuchtwart den Wurf und dessen Entwicklung zu überwachen und zu dokumentieren.

c.) Wird mit Rassen gezüchtet, die in verschiedenen Varianten auftreten, dürfen jeweils nur Zuchtpaare der gleichen Variante gepaart werden, sofern keine schriftliche Genehmigung des Zuchtausschusses eingeholt wurde. Ausnahmen regeln die jeweils gültigen FCI Standards der Rassen.

d.) Es darf nur mit gesunden, wesensfesten Hunden gezüchtet werden, die in einem vom DRS e.V. anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind. Außerdem müssen beide Tiere vor der Verpaarung die schriftliche Zulassung haben in einer vom DRS e.V. anerkannten Art und Weise. Zuchtzulassungen können ausschließlich von einem Zuchtrichter in Ausnahmefällen vom Zuchtwart vorgenommen werden.
Zuchttiere müssen regelmäßig entwurmt worden sein und müssen weiterhin regelmäßig entwurmt werden.
Zuchttiere müssen eine Komplettschutzimpfung (SHLP-T) haben.
Zuchttiere müssen frei von Krankheiten und Parasitenbefall sein und sich in einem sehr guten Allgemeinzustand befinden.

e.) Es ist verboten, Hunde in der Zucht einzusetzen, die aufgrund eines Gendefektes in der Farbe blau ausfallen z. B. Chihuahua, Jack Russell etc.. Hiervon ausgenommen ist der Yorkshire Terrier (blue-tan), der Collie/Sheltie (blue-merle) u.a..

f.) Zuchtalter,pp:
Kleinrassen (bis 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestzuchtalter für Rüden darf 12 Monate nicht unterschreiten.
Das Mindestzuchtalter für Hündinnen beginnt mit der 2. Läufigkeit aber darf 15 Monate nicht unterschreiten.
Patellaluxationen sind zuchtausschließende Fehler. Vor der Zuchtzulassung ist eine PL Untersuchung durchzuführen und eine Untersuchungsbescheinigung vom Tierarzt vorzulegen. Vordrucke sind beim Zuchtbuchamt erhältlich.


Grossrassen (über 45 cm Widerristhöhe)
Das Mindestalter für Rüden und Hündinnen darf 18 Monate nicht unterschreiten. Für alle Großrassen muss vor der Zuchttauglichkeitsprüfung eine HD-Untersuchung durchgeführt worden sein.

Der röntgende Tierarzt hat die Röntgenbilder zu kennzeichnen und auf dem HD-Untersuchungsbogen seinen Befund einzutragen. Zur entgültigen Auswertung sind die Röntgenbilder mit Untersuchungsbericht an die Geschäftsstelle des DRS e.V. einzureichen oder direkt an eine vom Verein anerkannte Tierklinik.  Bei besonders schweren Rassen (Berner Sennenhund, Bernhardiner, Neufundländer etc.) wird empfohlen die HD-Untersuchung erst im Alter von 24 Monaten durchführen zu lassen und anschließend die Zuchttauglichkeitsprüfung zu beantragen.
Es darf nur mit den Befunden HD-frei (0, A1, A2) gezüchtet werden.

Nur in besonderen Fällen und mit ausdrücklicher Genehmigung des Zuchtbuchamtes kann der Befund HD-Verdacht (fast normal, 1, B1, B2) vorläufig zugelassen werden.

Die Befunde: HD-leicht, HD-mittel und HD-schwer sind zuchtausschließend.

Das Zuchtalter für Rüden ist nicht begrenzt. Es richtet sich nach seiner körperlichen Vitalität.
Hündinnen dürfen ihren letzten Wurf mit 8 Jahren austragen.
Wird eine Hündin zweimal hintereinander belegt, muss sie in der darauffolgenden Hitze leer bleiben. Eine Hündin darf nicht mehr Welpen aufziehen, als ihre Kondition zulässt (ggf. Ammenaufzucht etc.). Mit einer Hündin darf grundsätzlich nur in einem Verein gezüchtet werden.
Die Züchter sind verpflichtet, jeden Wurf innerhalb von 48 Stunden dem Zuchtbuchamt zu melden. Nachweislich schlechten Vererbern kann nachträglich die Zuchtzulassung entzogen werden.
 

Es wird empfohlen, alle Untersuchungen auf Krankheiten, die die jeweilig gezüchtete Rasse betreffen könnten, durchführen zu lassen, um die Zucht von rassespezifischen Krankheiten freizuhalten.


3.) Zwingername, pp:
Vor Wurf hat der Züchter einen Zwingernamen zu beantragen unter dem die Welpen später im DRS e.V. geführt werden.
Der Zwingername wird und kann nur vom DRS e.V. geschützt werden.
Hat ein Züchter mehrere Rassen, so gilt der Zwingername für alle von ihm gezüchteten Rassen, es sei denn es werden verschieden Zwingernamen beantragt. Die Rufnamen der Welpen eines Wurfes beginnen mit demselben Anfangsbuchstaben. Bei der Zucht mit mehreren Zuchttieren und Rassen läuft das Alphabet im Zwinger weiter. Der erste Wurf in einem Zwinger beginnt mit dem Buchstaben „A“ für die Rufnamen aller Welpen dieses Wurfes , der zweite mit „B“ usw.

Wechselt der Züchter den Zuchtverband und behält seinen bisherigen Zwingernamen im DRS e.V. so kann er im Alphabet fortfahren.

Als Züchter gilt grundsätzlich der Eigentümer der Hündin zur Zeit des Wurfes.

4.) Deckgebühren

Die Deckgebühren sind in der Regel sofort nach dem Deckakt an den Deckrüdenbesitzer zu bezahlen. Sie sollten nach sportlichem Ermessen vor dem Deckakt schriftlich festgehalten werden. Bei Nichtträchtigkeit (nicht aber bei Verwerfen) steht dem Züchter nach alten Sport- und Zuchtregeln noch ein Deckakt frei für dieselbe Hündin. Dieses wird aber ausschließlich durch den Deckvertrag geregelt.

5.) Wurfabnahme
Mischwürfe werden nicht in das Zuchtbuch eingetragen.
Welpen mit morphologischen Mängeln werden in das Zuchtbuch eingetragen, erhalten aber den Vermerk: „Zur Zucht nicht zugelassen, wegen...“
Vom Zuchtwart bei der Wurfabnahme festgestellte Mängel sind von ihm im Wurfmeldeschein zu vermerken.
Ein Zuchtwart sollte den Wurf innerhalb der ersten 4 Lebenstage besichtigen. Eine Wurfendabnahme erfolgt dann durch den Zuchtwart und nur in Ausnahmefällen durch den Tierarzt im Alter von ca. 6 - 8 Wochen (nach Impfung und Markierung) der Welpen.
Ein Zuchtwart ist berechtigt jederzeit den Wurf auch unangemeldet zu kontrollieren.
Die Züchter dürfen nur gesunde, regelmäßig entwurmte und geimpfte Welpen verkaufen.
Die Abgabe der Welpen bei Kleinrassen darf nicht vor 10 Wochen, bei Grossrassen nicht vor 8 Wochen erfolgen.
Die Würfe müssen vollständig beim Zuchtbuchamt gemeldet werden.
Vor der Wurfendabnahme dürfen keine Welpen abgegeben werden, sonst erhält der Züchter für den gesamten Wurf keine Papiere.
Es ist dem Züchter untersagt, Welpen an Hundehändler und zu Versuchszwecken zu verkaufen.
Der Züchter ist verpflichtet seine Welpen durch Transponderchips zu markieren.
Die Impfungen dürfen nur vom Tierarzt durchgeführt werden.
Bei der Wurfabnahme ist unbedingt die Mutterhündin vorzuführen.

6.) Eintragung
Die Eintragung der Welpen in das Zuchtbuch können erst nach Wurfendabnahme erfolgen.
Hierfür sind folgende Unterlagen komplett an das Zuchtbuchamt zu senden:
1.Ahnenpass der Mutterhündin im Original
2.Deckschein vollständig ausgefüllt
3.Ahnenpass des Rüden in Kopie
4.Sämtliche Urkunden und Titelbestätigungen von beiden Elterntieren
in Kopie
5.Zuchtzulassung beider Elterntiere in Kopie
6.Wurfmeldeschein mit umseitig ausgefüllter Wurfabnahme

7. Untersuchungsbefunde beider Elterntiere

Für die Richtigkeit der Angaben unterzeichnet der Züchter rechtsverbindlich auf dem Wurfmeldeschein.
Wurfmelde- und Deckschein müssen deutlich lesbar ausgefüllt sein. Für Schreibfehler aufgrund undeutlicher Schrift haftet der Züchter.

7.) Sonstiges
Verstöße gegen die Zuchtordnung , wie z. B. unwahre Angaben auf Deck- und Wurfmeldescheinen, nicht vollständige Angabe der Welpenanzahl, unseriöse Verkaufsmethoden oder ähnliche auch hier nicht genannte Verfehlungen, werden wie folgt geahndet:
a.) durch schriftliche Verwarnung oder
b.) durch zeitweise Zuchtsperre oder
c.) durch totale Zuchtsperre
d.) durch Ausschluss des Züchters aus dem DRS e.V. und seinen angeschlossenen Vereinen.
Rechtliche Schritte behält sich der Verein bei unwahren Angaben in Deck- und Wurfmeldescheinen vor.

Der DRS e.V. ist jederzeit berechtigt Zwingeranlagen zu kontrollieren oder einen seiner Zuchtwarte zur Kontrolle zu beauftragen.

8.) Spezialzuchtordnung
Zuchtzulassungsprüfungen erfolgen nach dem gültigen FCI Standard.
Bitte fordern Sie ein für Ihre Rasse gültiges Datenblatt an, auf dem die erforderlichen Untersuchungen aufgeführt sind, die Sie zur Zuchttauglichkeitsprüfung im DRS e.V. benötigen.

 

Eintragungsbestimmungen für Biewer-Yorkshire-Terrier

Die Eltern und Großeltern der ins Zuchtbuchamt einzutragenden „Biewer-Yorkshire-Terrier“-Welpen müssen dreifarbig sein. Welpen aus dreifarbigen Eltern und Großeltern, welche nur zweifarbig (blue-tan oder black-tan) sind, werden mit dem Zusatz „Fehlfarbe“ eingetragen und dürfen nicht ausgestellt und zur Zucht verwendet werden.

 

Ergänzende Zuchtbestimmungen für Deutsche Boxer

Weiße Boxer sind im DRS e.V. für Ausstellungen und Zucht zugelassen. Weiße Boxer dürfen nur mit farbigen Boxern verpaart werden. Empfohlen für weiße Boxer wird eine Augen- sowie Gehöruntersuchung vor Zuchtbeginn. Blauäugige Tiere sowie Tiere mit fehlendem Pigment (Albinos) sind von der Zucht ausgeschlossen. Die HD-Untersuchung regelt die Zuchtordnung.

 

Definition von großen Würfen bei Zwergrassen

Zwergrassen bis zu einem Standardgewicht von ca. 3 kg dürfen nach einem Wurf von 5 oder mehr Welpen eine Hitze lang nicht belegt werden und müssen leer bleiben !

 

Hardebek, 10.02.2010

 

Der Vorstand